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                                                                                                                  Zuständigkeit

Das Amtsgericht ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Familien- und Strafsachen.

Beim Amtsgericht wird außerdem das Handels-, Vereins-  und Güterrechtsregister geführt.

Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.

Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".

Das Amtsgericht Schwäbisch Hall ist als Gericht mit zentralisierter Zuständigkeit zuständig in Zwangsversteigerungssachen (Immobiliar) und Zwangsverwaltungssachen für die Amtsgerichte Künzelsau, Öhringen und Schwäbisch Hall.

Für Insolvenzverfahren im Amtsgerichtsbezirk Schwäbisch Hall ist das Amtsgericht Heilbronn (Insolvenzgericht) zuständig.

Handels-, Genossenschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregister für den Amtsgerichtsbezirk Schwäbisch Hall werden beim Amtsgericht Stuttgart geführt. Gesuche um Einsicht, Erteilung von Auszügen und Anmeldungen sind deshalb an das Amtsgerichts Stuttgart zu richten:

Amtsgericht Stuttgart - Registergericht - Neckarstraße 121, 70190 Stuttgart

Amtsgericht Stuttgart - Registergericht - Postfach 10 60 08, 70049 Stuttgart


 

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